Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für IT-Dienstleistungen der Blue Toro GmbH , Cham

Allgemeine Regelungen

Anwendungsbereich und Geltung

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen bzw. Kunden und der Blue Toro GmbH, für die Wartung von Hardware und die Erbringung von sonstigen Informatik-Dienstleistungen der Blue Toro GmbH.
  • Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Blue Toro GmbH.

Zahlungsbedingungen

  • Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die Blue Toro GmbH hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

Beschaffung von Hard- und Software

Vertragsschluss

  • Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme der Offerte.
  • Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Blue Toro GmbH verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der Blue Toro GmbH.

Lieferung

  • Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die Blue Toro GmbH grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der Blue Toro GmbH, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die Blue Toro GmbH in der Regel in Absprache mit dem Kunden.
  • Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Blue Toro GmbH und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Blue Toro GmbH unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
  • Der Versand von Produkten durch die Blue Toro GmbH erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
  • Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der Blue Toro GmbH geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.

Zahlungsbedingungen

  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von der Blue Toro GmbH und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  • Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Blue Toro GmbH verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung.
  • Die Blue Toro GmbH erbringt die Lieferung zu Festpreisen. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Installationskosten, die Kosten für eine erste Instruktion, die Spesen, allfällige Lizenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und Abladekosten.
  • Die Blue Toro GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Garantie

  • Die Garantiezeit für die von der Blue Toro GmbH gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die Blue Toro GmbH kostenlos aus oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der Blue Toro GmbH, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der Blue Toro GmbH liegen.
  • Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:
    - der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein und
    - der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  • Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der Blue Toro GmbH umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von der Blue Toro GmbH.
  • Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der Blue Toro GmbH vollumfänglich wegbedungen.

Wartung und Pflege

Umfang von Wartung und Pflege

  • Die Wartung von Hardware bezieht sich nur auf die von der Blue Toro GmbH gelieferten Teile und umfasst dabei deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung) zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter Teile sowie den Einbau technischer Verbesserungen.
  • Nicht als Wartungsleistungen gilt die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der Blue Toro GmbH gelieferten Einrichtung, unsachgemässe Behandlung entstanden sind sowie der Ersatz von Verschleiss- und/oder Verbrauchsmaterial. Solche Dienstleistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der Blue Toro GmbH in Rechnung gestellt.

    Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases durch den Hersteller).

    Nicht als Wartungsleistung für die Pflege von Software gelten funktionelle Erweiterungen der Software. Solche Leistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der Blue Toro GmbH in Rechnung gestellt.
  • Die Blue Toro GmbH behebt auf Verlangen und gegen separate Vergütung auch Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben.

Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit

Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die Blue Toro GmbH Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre in den Service Level Agreements vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Die Blue Toro GmbH beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der Blue Toro GmbH und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.

Dokumentation, Protokoll und Rapport

Die Blue Toro GmbH stellt sicher, dass die entsprechende Dokumentation soweit erforderlich nachgeführt wird.

Vergütung / Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung nötig sind. Ausgewiesene Spesen, Fahrtkosten und Nebenkosten der Blue Toro GmbH werden zusätzlich verrechnet.
  • Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

Gewährleistung

  • Die Blue Toro GmbH gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

Ist der Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er vorbehältlich bestehender Wartungsverpflichtungen aus Verträgen für die Beschaffung von Hard- und Software jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sich, vorbehältlich einer Einigung über die Anpassung der Vergütung auch nur auf einzelne Teile des Vertrages erstrecken. Die Kündigungsfrist beträgt, falls nicht anders vereinbart, 12 Monate. Darüber hinaus vorausbezahlte Vergütungen werden pro rata temporis zurückerstattet.

Schlussbestimmungen

Geheimhaltung

  • Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
  • Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
  • Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Haftung für Schäden

Die Blue Toro GmbH haftet gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sie haftet bis zum vereinbarten (periodischen) Preis für die den Schaden verursachenden Leistung, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entsteht, maximal aber bis CHF 20‘000. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden. Eine Haftung der Blue Toro GmbH für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner obengenannten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Bestimmungen des OR anzuwenden. Gerichtsstand ist Cham.